Die europäische Verpackungsverordnung ist eine EU-weite Verordnung, die darauf abzielt, umweltfreundlichere Verpackungslösungen einzuführen. Das bedeutet für Sie: Verpackungen müssen recycelbar sein, die Menge an Leerraum in einer gefüllten Verpackung muss begrenzt werden und bestimmte Einwegverpackungen könnten verboten werden. Viele dieser Anforderungen werden jedoch erst durch nachgelagerte Rechtsakte konkretisiert und gelten gestaffelt.

Die Verpackungsverordnung (PPWR)
Seit dem 12. Februar 2025 gilt innerhalb der EU die neue europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Sie wird schrittweise verbindlich angewendet und bildet den aktualisierten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, für besseres Recycling zu sorgen sowie die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Die Verordnung sieht für sogenannte Erzeuger bestimmte gesetzliche Verpflichtungen vor. Wenn Sie Verpackungskomponenten in Verkehr bringen, die Sie bei WIRmachenDRUCK bestellt haben, werden Sie automatisch selbst zum Erzeuger. Was das für Sie in der Praxis heißt, haben wir auf dieser Website zusammengefasst.
Die neue Verpackungsverordnung betrifft innerhalb der EU fast jeden Wirtschaftsakteur, der Verpackungen nutzt, herstellt oder damit handelt. Neben Versand- und Einzelverpackungen und deren Komponenten sind auch Verpackungen für Lebensmittel gemeint, weshalb sich die Verordnung neben dem Einzel- und Onlinehandel auch auf die Gastronomie auswirkt.
Sobald Sie Verpackungen und deren Komponenten in den Verkehr bringen, gelten Sie rechtlich als Erzeuger. Verpackungen und Verpackungskomponenten können beispielsweise sein:
Verpackungen:
- Versandtaschen
- Faltschachteln
- Standbodenbeutel
- Geschenkboxen
- Papiertragetaschen
Verpackungsbestandteile:
- Etiketten
- Klebebänder
- Einschlagpapiere
Außerdem betrifft die Regelung Einzelverpackungen, in denen Sie beispielsweise Produkte als Give-away verschenken oder verkaufen.
Als Erzeuger sind Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Nachhaltigkeitsanforderungen, die Durchführung von Konformitätsbewertungen, die Erstellung technischer Dokumentationen sowie Registrierungs- und Meldepflichten.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Umsetzung, damit Sie Ihre Pflichten als Erzeuger rechtssicher erfüllen können. Dazu bieten wir Ihnen folgende Unterstützung an:
- Technische Nachweise: Wir stellen Ihnen auf Anfrage (zum Beispiel über unser Kontaktformular oder via E-Mail) technische Datenblätter und Konformitätsnachweise zu unseren Produkten zur Verfügung.
- Produktberatung: Unser Team unterstützt Sie bei der Auswahl von Materialien, die den Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und Leerraumreduzierung entsprechen.
- Offizielle Quellen: Informieren Sie sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der EU-Kommission.
Die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften verbleibt – entsprechend der Ihnen im Rahmen der Verordnung zukommenden Rolle – bei Ihnen.