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Hinweise zur Pfandrückgabe

Getränkedosen: Hinweise zur Pfandrückgabe  

Die in Deutschland geltende Pfandpflicht auf Einweggetränke wurde 2022 erweitert. Seit 01. Januar 2022 sind nun nahezu alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Die Pfandpflicht gilt auch für alle bedruckten Getränkedosen von WIRmachenDRUCK.

Alle, die Einwegpfandflaschen und -dosen besitzen, können sie überall dort resteentleert zurückgeben, wo Einweggetränkeverpackungen der gleichen Materialart zum Kauf angeboten werden. Die bedruckten Getränkedosen aus unserem Onlineshop können Sie also überall dort abgeben, wo ebenfalls Einwegdosen verkauft werden wie zum Beispiel in Supermärkten oder an Tankstellen.
 

Logo des Einwegpfands Damit die Einwegverpackungen korrekt zugeordnet werden können, befindet sich auf ihnen das Logo der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH) – selbstverständlich verfügen auch unsere bedruckten Getränkedosen über dieses Symbol.

Dank des Logos ist es für Sie ein Leichtes, Einwegflaschen und -dosen auf den ersten Blick zu erkennen, bei einem Getränkehändler vor Ort abzugeben und die Pfandgebühr zurückzuerhalten.