Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Grundsatzerklärung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
In Deutschland tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet zum 1. Januar 2024 in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmenden, den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette nachzukommen.
Wir haben zum jetzigen Zeitpunkt im Inland die 1.000 Mitarbeitenden noch nicht erreicht. Dennoch ist es uns selbstverständlich wichtig, dass wir uns den unternehmerischen und ethischen Grundsätzen eines verantwortungsvollen Unternehmens stellen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, bereits jetzt freiwillig konform mit dem Lieferkettengesetz zu sein.
Lesen Sie in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct), welche Richtlinien wir unter anderem für die Sicherheit unserer Mitarbeitenden festlegen, welche ethischen und integren Geschäftspraktiken wir aufsetzen und wie wir uns der sozialen Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte annehmen.
Verhaltenskodex (deutsch)
Mit unserem Tacto-Zertifikat bescheinigen wir, dass wir unsere eigene Lieferkette für das Jahr 2024 geprüft und anhand gesetzlich vorgegebener Risikofaktoren bewertet haben.