Teilnahmebedingungen für das WIRmachenDRUCK-Empfehlungsprogramm
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Empfehlungsprogramm. Es gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen. Laden Sie sich diese hier auch als PDF herunter.
§ 1 Gegenstand
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Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen der WIRmachenDRUCK GmbH (im Folgenden „WIRmachenDRUCK“ genannt) und ihren Kunden (im Folgenden „Empfehler“ genannt) für das WIRmachenDRUCK-Empfehlungsprogramm (im Folgenden „Empfehlungsprogramm“ genannt). Gemeinsam werden WIRmachenDRUCK und der Empfehler als „Parteien“ bezeichnet.
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WIRmachenDRUCK stellt dem Empfehler für die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm Werbemittel zur Verfügung, mit deren Verbreitung der Abverkauf der Produkte von WIRmachenDRUCK über https://www.wir-machen-druck.de erhöht werden soll.
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Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (insbesondere Bestellungen) erhält der Empfehler eine Vermittlungsprovision für alle Aufträge des einmal angeworbenen Neukunden, der bei seiner Erstbestellung mit dem Rabattcode ein Kundenkonto bei https://www.wir-machen-druck.de anlegt.
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Die Teilnahme am Empfehlungsprogramm ist für den Empfehler kostenlos.
§ 2 Geltungsbereich
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Teilnahmeberechtigt sind Kunden, die sich auf der Webseite https://www.wir-machen-druck.de mit einem Kundenkonto registriert haben, mindestens 18 Jahre alt und im Sinne des BGB voll geschäftsfähig sind und einen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland haben.
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Als Empfehler ausgeschlossen sind:
Bei natürlichen Personen:
- Personen unter 18 Jahren,
- Personen, die im Sinne des BGB nicht voll geschäftsfähig sind,
- Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben
- Mitarbeiter von WIRmachenDRUCK, sowie mit WIRmachenDRUCK verbundenen Unternehmen,
- Kunden, die mit WIRmachenDRUCK einen Vertrag über einen Reseller-Shop abgeschlossen haben.
Bei juristischen Personen:
- andere, mit WIRmachenDRUCK im Wettbewerb stehende Druckereien und Online-Druckereien,
- Kunden, die mit WIRmachenDRUCK einen Vertrag über einen Reseller-Shop abgeschlossen haben.
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Die Nutzung des Empfehlungsprogramms ist ausschließlich nach vorheriger Registrierung auf https://www.wir-machen-druck.de und nach einer Bestätigung der Registrierung per E-Mail durch WIRmachenDRUCK möglich. Die bei der Registrierung eingegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß sein und mit den Daten des Kundenkontos übereinstimmen. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Empfehlungsprogramm. Werden bei der Registrierung unrichtige Angaben gemacht, so kann der Empfehler von der weiteren Nutzung des Empfehlungsprogramms ausgeschlossen werden.
- Das Empfehlungsprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges, über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis. Insbesondere stellt der Empfehler keinen Beauftragten im Sinne des § 8 Abs. 2 UWG dar.
§ 3 Vertragsschluss/Vertragslaufzeit/Kündigung
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Der Vertrag über das Empfehlungsprogramm zwischen WIRmachenDRUCK und dem Empfehler beginnt mit der Bestätigung der Teilnahme durch WIRmachenDRUCK und läuft solange der Empfehler das mit dem Empfehlungsprogramm verbundene Kundenkonto bei WIRmachenDRUCK besitzt.
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Die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm kann vom Empfehler jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
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Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund oder aus Gesetz zu beenden, unberührt. Außerordentliche Kündigungsgründe für WIRmachenDRUCK sind insbesondere Verstöße des Empfehlers gegen seine in § 9 (2) und (4) aufgeführten Pflichten und gesetzliche Änderungen, die eine Umsetzung des Empfehlungsprogramms unmöglich machen. WIRmachenDRUCK behält sich in Fällen des Verstoßes eines Empfehlers gegen seine Pflichten aus diesen Teilnahmebedingungen zudem vor, die Provision einzubehalten.
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Insbesondere bei Missbrauch des Empfehlungsprogramms und/oder Verstoß gegen die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen und/oder unsere auf https://www.wir-machen-druck.de/cms.htm?c=agb bereitgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns vor, die Teilnahme am Empfehlungsprogramm zu beenden.
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Die Kündigung kann von beiden Seiten per E-Mail erfolgen. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet.
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Nach Beendigung des Vertrages sind alle Werbemittel, sonstige Links und Inhalte von WIRmachenDRUCK unverzüglich durch den Empfehler zurückzugeben oder zu entfernen. Dies gilt auch für Webseiten oder andere Werbemedien, in denen die Werbemittel oder Links integriert wurden, ohne dass der Empfehler dazu berechtigt war.
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Nach Beendigung des Vertrages generierte, bis dahin nach § 6 provisionsberechtigte Aufträge führen nicht zu einer Vergütungspflicht. Bestehende, anerkannte Provisionsforderungen des Empfehlers bleiben in diesem Fall erhalten und werden dem Empfehler auch dann ausgezahlt, wenn sie unter dem in § 6 vereinbarten Betrag liegen. Eine Wiederherstellung des alten Empfehlungsprogramm-Kontos ist nach der Löschung nicht mehr möglich.
§ 4 Neukundenwerbung
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Dem Empfehler steht mit Vertragsbeginn ein in § 5 definiertes Werbemittel zur Neukundenwerbung zur Verfügung.
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Dies ist derzeit ein einzulösender Rabattcode zur digitalen, gedruckten oder mündlichen Weitergabe an und Einlösung durch einen Neukunden, wobei der Rabattcode nur einmal von einem Neukunden eingelöst werden kann. Die Erstellung eines Kundenkontos bei der Erstbestellung in Verbindung mit der einmaligen Einlösung des Rabattcodes stellt automatisch eine Zuordnung des geworbenen Neukunden zu dessen Empfehler her, auf deren Basis die jeweiligen Provisionen für alle Aufträge des Neukunden über das erstellte Kundenkonto berechnet werden. Beide Kundenkonten – das des Empfehlers und des geworbenen Neukunden – sind eigenständige Kundenkonten ohne jegliche anderweitige Verbindung. Zur Provisionsberechnung werden die dafür nach § 6 generierten Umsätze des geworbenen Neukunden abgerufen und der jeweilige Provisionsbetrag dem Kundenkonto des Empfehlers zugerechnet.
§ 5 Werbemittel und Online-Werbeträger
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Ein Werbemittel (z. B. ein digitaler oder gedruckter Rabattcode) steht dem Empfehler mit Vertragsbeginn zur Weitergabe an zu werbende Neukunden zur Verfügung. Es ermöglicht WIRmachenDRUCK die Zuordnung des Kundenkontos des vom Empfehler geworbenen Neukunden zum Kundenkonto des Empfehlers selbst. Die Formate und die Gestaltung der Werbemittel werden allein von WIRmachenDRUCK definiert und zur Verfügung gestellt und dürfen nicht verändert werden. Die Rabattcodes werden von WIRmachenDRUCK an den Empfehler ausgegeben und sind jeweils für 6 (sechs) Monate gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit des Rabattcodes erhält der Empfehler einen neuen Rabattcode. Die Gültigkeit eines Rabattcodes beeinflusst nicht den Provisionsanspruch des Empfehlers für bereits geworbene Neukunden.
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Wird ein Werbemittel über Social-Media-Kanäle, auf Webseiten oder über andere Medien verbreitet, sind die in § 9 genannten Regeln zu befolgen.
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Derzeit steht dem Empfehler als Werbemittel zur Neukundenwerbung ein Rabattcode zur digitalen, gedruckten oder mündlichen Weitergabe an Neukunden zur Verfügung. Bei der Eingabe dieses Rabattcodes durch den Neukunden bei seiner ersten Bestellung auf https://www.wir-machen-druck.de wird diesem ein einmaliger Rabatt von EUR 5,00 für die erste Bestellung beim Erstellen eines Neukundenkontos gewährt (bezogen auf den Nettowarenwert eines Produktes ohne Veredelungen, Versand oder sonstige Zusatzkosten; Mindestbestellwert: 25 Euro).
§ 6 Provision
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Der Empfehler erhält von WIRmachenDRUCK eine wie in § 6 und § 7 beschriebene Provision.
- Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht unter folgenden Voraussetzungen:
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Unter Angabe des Rabattcodes des Empfehlers erfolgte eine abgeschlossene und bezahlte Bestellung mit dem erstellten Kundenkonto des geworbenen Neukunden bei WIRmachenDRUCK.
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Die Zuordnung des Umsatzes zum Empfehler erfolgt durch die Eingabe des dem Neukunden vom Empfehler zur Verfügung gestellten Rabattcodes bei einer Bestellung des neu geworbenen Kunden mit seinem Kundenkonto. Löst ein geworbener Neukunde diesen einmal ein, werden die Umsätze aller nachfolgenden Aufträge des geworbenen Neukunden, die über das erstellte Kundenkonto bei WIRmachenDRUCK eingehen, automatisch zur Berechnung der dem Empfehler zustehenden Provision herangezogen.
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Als für die Berechnung der zustehenden Provision heranzuziehender gültiger, abgeschlossener Auftrag gilt eine auf https://www-wir-machen-druck.de mit dem Kundenkonto des Neukunden vollständig durchgeführte und bezahlte Bestellung, die nicht storniert wurde.
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Die Höhe einer Provision errechnet sich aus 0,5 % des Nettowarenwerts (bezogen auf den Preis des Produktes ohne Veredelungen, Versand oder sonstige Zusatzkosten) einer vom geworbenen Neukunden vollständig durchgeführten und bezahlten Bestellung.
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Nicht vergütungspflichtig sind Aufträge, die der Empfehler selbst oder ein Mitarbeiter von WIRmachenDRUCK getätigt hat.
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Alle angegebenen Provisionen verstehen sich als Netto-Entgelt und werden zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt. Für die ordentliche Versteuerung der Einkünfte sowie die Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ist allein der Empfehler verantwortlich. Für eventuelle Nachforderungen einer öffentlichen Behörde, die aus falschen Angaben des Empfehlers resultieren, erhebt WIRmachenDRUCK entsprechende Rückforderungen.
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Sollte der Neukunde von seinem Recht aus Art. 17 und 18 DSGVO Gebrauch machen, behalten wir uns vor, die Zuordnung des Kundenkontos des Neukunden zum Kundenkonto des Empfehlers, die für dieses Empfehlungsprogramm notwendig ist, zu entfernen. Bestellungen dieses Neukunden werden für die Berechnung der Provision ab diesem Zeitpunkt nicht mehr herangezogen.
§ 7 Abrechnung
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Sobald der Empfehler einen Provisionsanspruch von mindestens EUR 50,00 nach den Voraussetzungen in § 6 (2) dieser Vereinbarungen erworben hat, ist er berechtigt, die Auszahlung der ihm zustehenden Provision über einen der nachfolgenden Wege zu beantragen:
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Barauszahlung
Dem Empfehler wird die ihm zustehende Provision auf ein von ihm zu nennendes Bankkonto überwiesen. Um dies zu veranlassen, genügt eine E-Mail des Empfehlers an partner@wir-machen-druck.de unter Angabe des Auszahlungswunsches, seiner Kontaktdaten, seiner WIRmachenDRUCK-Kundennummer sowie der IBAN und des Inhabers des bezogenen Bankkontos. Die Überweisung wird innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Auszahlungs-E-Mail ausgeführt.
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Gutschrift per Rabattcode
Die dem Empfehler zustehende Provision wird ihm in Form eines auf https://www.wir-machen-druck.de einzulösendem Rabattcodes im Gegenwert der gesammelten Provisionen gutgeschrieben. Dieser Rabattcode kann ohne Mindestbestellwert eingelöst werden und reduziert den Nettowarenwert eines Produktes ohne Veredelungen, Versand oder sonstige Zusatzkosten. Die Auszahlung per Rabattcode kann vom Empfehler per E-Mail an partner@wir-machen-druck.de unter Angabe des Auszahlungswunsches, seiner Kontaktdaten und seiner WIRmachenDRUCK-Kundennummer veranlasst werden.
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Eine Auszahlung des Provisionsanspruchs unter EUR 50,00 ist nur unter der Voraussetzung in § 3 (7) möglich.
§ 8 Pflichten von WIRmachenDRUCK
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WIRmachenDRUCK sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Provisionen, die sich aus abgeschlossenen Bestellungen der nach § 4 dieser Teilnahmebedingungen geworbenen Neukunden ergeben.
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WIRmachenDRUCK betreibt die Webseite https://www.wir-machen-druck.de sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. WIRmachenDRUCK schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und/oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf https://www.wir-machen-druck.de angebotenen Produkte und Werbemittel stehen im alleinigen Ermessen von WIRmachenDRUCK.
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WIRmachenDRUCK verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gemäß § 6 dieser Vereinbarung unter den in § 6 und § 7 festgelegten Voraussetzungen.
§ 9 Rechte und Pflichten des Empfehlers
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Der Empfehler darf die in § 5 definierten oder von WIRmachenDRUCK anderweitig zur Verfügung gestellten Werbemittel digital (z.B. per E-Mail, auf Social-Media-Kanälen, auf eigenen oder fremden Webseiten), schriftlich oder mündlich verbreiten.
- Der Empfehler ist verpflichtet, bei der in § 9 (1) geregelten Verbreitung die nachfolgend aufgeführten Regeln einzuhalten.
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Der Empfehler ist verpflichtet, bei der Weitergabe eines Rabattcodes auf dessen Ablaufdatum hinzuweisen.
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Es ist dem Empfehler nicht erlaubt, die Werbemittel (derzeit Rabattcodes) auf Gutscheinportalen (wie zum Beispiel „coupons.de“, „sparwelt.de“ oder „mydealz.de“ etc.) zu veröffentlichen.
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Es ist untersagt, vorgenannte Werbemittel in einem Umfeld/auf einem Medium zu platzieren oder damit in Verbindung zu bringen, das gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt und/oder geeignet ist, dem Ruf von WIRmachenDRUCK zu schaden. WIRmachenDRUCK ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Medien, die zur Verbreitung der Werbemittel genutzt werden, zu prüfen. Verboten ist insbesondere das Verbreiten mit Bezug zu Inhalten, die Rassismus, Gewaltverherrlichung und Extremismus jedweder Art, Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum, Hetzen gegen Personen oder Unternehmen, persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht, urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten darstellen, betreffen oder beinhalten.
Solche Inhalte dürfen weder auf dem entsprechenden Medium selbst integriert sein noch darf von dort aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Webseiten verlinkt werden. -
Jegliche Formen des Missbrauchs bei der Neukundengewinnung, insbesondere unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen, sind untersagt. Die Verwendung von für WIRmachenDRUCK oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Webseite ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch WIRmachenDRUCK ist verboten. Es ist insbesondere untersagt, Webseiten im Internet bereitzustellen, die zu einer Verwechslungsgefahr mit WIRmachenDRUCK oder von WIRmachenDRUCK angebotenen Produkten führen können. Der Empfehler darf insbesondere nicht die WIRmachenDRUCK-Webseite, Landingpages oder andere Auftritte von WIRmachenDRUCK kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von WIRmachenDRUCK übernehmen.
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Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem WIRmachenDRUCK-Internetauftritt sowie von WIRmachenDRUCK-Logos oder Marken durch den Empfehler bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch WIRmachenDRUCK.
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Über die Verbreitung des Neukunden-Rabattcodes hinausgehende E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für WIRmachenDRUCK wirbt, darf nur erfolgen, wenn dies von WIRmachenDRUCK zuvor freigegeben wurde und für alle Adressaten eine ausdrückliche Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-in-Verfahren durchgeführt und dokumentiert wurde. Es ist weiterhin jegliche Werbung, die über die Verbreitung des Rabattcodes hinausgeht, unverzüglich zu entfernen, sofern seitens WIRmachenDRUCK eine entsprechende Aufforderung ergeht.
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Dem Empfehler ist es nicht erlaubt, den Anspruch an andere abzutreten. Der Anspruch auf die Provision steht allein dem Empfehler im Sinne dieser Teilnahmebedingungen zu.
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Die durch das Empfehlungsprogramm erzielten Einkünfte müssen von dem Empfehler steuerlich geltend gemacht werden. Die Verantwortung darüber liegt allein beim Empfehler.
§ 10 Unabhängigkeit der Parteien
Durch die Teilnahme an dem Empfehlungsprogramm wird keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis und kein Handelsvertretervertrag begründet.
§ 11 Haftung
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WIRmachenDRUCK haftet bei Vorsatz, Arglist und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Personenschäden aus dieser Vereinbarung unbeschränkt.
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WIRmachenDRUCK haftet auf Schadensersatz im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. In diesem Fall haftet WIRmachenDRUCK nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.
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Eine weitergehende Haftung durch WIRmachenDRUCK besteht nicht.
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Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von WIRmachenDRUCK.
§ 12 Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe
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Im Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Empfehler im Zusammenhang mit dem Empfehlungsprogramm vorgenommenen Handlungen stellt der Empfehler WIRmachenDRUCK, sowie alle Mitarbeiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Alle Kosten, die WIRmachenDRUCK durch eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen sind dabei vom Empfehler zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
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Sollte der Empfehler gegen eine Missbrauchsregelung gem. § 9 (2) dieser Vereinbarung verstoßen, ist er verpflichtet eine von WIRmachenDRUCK nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 13 Datenschutz
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WIRmachenDRUCK verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften der DSGVO zu beachten und einzuhalten.
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WIRmachenDRUCK wird personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und berechtigter wirtschaftlicher Interessen erheben.
§ 14 Schlussbestimmungen
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Sollten einzelne dieser Bestimmungen im Ganzen oder in Teilen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.
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WIRmachenDRUCK behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen Teilnahmebedingungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden dem Empfehler rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor der Änderung der Bedingungen mitgeteilt. Der Empfehler hat in diesem Fall das Recht, den Änderungen zu widersprechen und die Teilnahme zu beenden.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
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Ist der Empfehler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Stuttgart als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen WIRmachenDRUCK und dem Empfehler vereinbart.